Betreuer

Hat man jedoch keinen Bevollmächtigten benannt und evtl. auch keine Patientenverfügung erstellt, wird im Fall unserer Entscheidungsunfähigkeit vom Betreuungsgericht ein Betreuer eingesetzt. Diese Personen werden vom Betreuungsgericht kontrolliert, kennen aber meist nicht den Willen der Antragstellerin oder des Antragstellers. So kommt es am Lebensende häufig zu Behandlungen nach den Leitlinien der modernen Medizin, und der persönliche Wille wird dabei nicht beachtet.
Besser ist es daher, sich noch zu Zeiten der Eigenständigkeit eine vertraute Person auszusuchen und mit dieser die Wünsche für das Lebensende zu besprechen. Diese Vertrauensperson sollte dann, wenn es erforderlich wird, versuchen, die Betreuung zu erhalten.