Sonstige Verfügungen und Vollmachten

Bankvollmacht –> Sprechen Sie mit Ihrer Bank.

Postvollmacht –> Die entsprechenden Anträge gibt es bei der Deutschen Post.

Generalvollmacht –> Per Generalvollmacht ermächtigt man eine Person (ggf. auch mehrere Personen), sich in allen denkbaren Angelegenheiten vertreten zu lassen. Sofern man keine Einschränkungen trifft, gilt die Vollmacht praktisch für alle rechtlich zulässigen Vertretungshandlungen. Der Vertreter darf dann z. B. auch Erbschaften annehmen und ausschlagen oder stellvertretend für Sie Prozesse führen (Quelle: Postbank).

Testament –> Dieses kann von einem Anwalt erstellt werden.

Bestattungsvertrag –> Dieser kann bei einem von Ihnen ausgesuchten Bestattungsunternehmen abgeschlossen werden.