Betreuungsverfügung (BV)

Diese Verfügung muss man nur ausfüllen, wenn keine Vorsorgevollmacht erstellt wurde, man aber einen vertrauten Menschen ausgesucht hat, der vom Betreuungsgericht kontrolliert werden soll.
Mit diesem Menschen sollte man ebenfalls vorab alle seine Wünsche besprechen.
Kann man plötzlich keine eigenen Entscheidungen mehr treffen und hat niemanden für diese Aufgabe benannt, wird vom Gericht ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt oder die vorab selbst ausgesuchte Vertrauensperson.
Lebensentscheidende Maßnahmen muss der Betreuer mit dem Betreuungsgericht absprechen.