Bevollmächtigter

Der Bevollmächtigte wird vom Antragsteller ausgewählt. Er ist eine Person des absoluten Vertrauens. Mit dieser bespricht man immer wieder seine Wünsche und Vorstellungen. Sie muss erkennen, wann man leidet und keine weiteren Maßnahmen mehr wünscht. Sie muss den zu betreuenden Menschen aber auch gehen lassen – sterben lassen –, wenn er nicht mehr kann oder will. Sie darf nicht von den eigenen Wünschen und Vorstellungen geleitet werden, sondern den Willen des zu betreuenden Menschen umsetzen.