Vorabverfügung/Vorausverfügung

Diese gilt für den Fall, dass man als Bevollmächtigter oder Betreuer eines Sterbenden oder nicht mehr einwilligungsfähigen Angehörigen z. B. bei Bewusstlosigkeit keine Einweisung in eine Klinik … oder eine Infusion wünscht. Auch eine Operation oder Dialyse kann man mit diesem Schreiben ablehnen. Dieses Vorgehen erleichtert den notfallmäßig gerufenen Notfallsanitätern, Notärzten, Vertretungsärzten und den Fachkräften im Pflegeheim die Entscheidungsfindung. Mit der Unterschrift bekundet man seinen Willen, falls dieser in einer vorhandenen Patientenverfügung nicht klar zum Ausdruck kommt.

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