Patientenverfügung

Um das Lebensende so zu gestalten, wie man es sich vorstellt, muss eine schriftliche Verfügung verfasst werden.
Mit dieser Verfügung weisen wir unseren Arzt, Pflegende, Betreuende an, bestimmte medizinische Behandlungen zu unterlassen oder vorzunehmen, wenn wir nicht mehr in der Lage sind, selbstständig Entscheidungen zu treffen.
Die Form der Patientenverfügung sollte sehr einfach gehalten sein > Form der PV
Absolutes Vertrauen zum Bevollmächtigten ist erforderlich > Bevollmächtigter
Problem mit der Aktualisierung von Patientenverfügungen > Aktualisierung

Die VV, PV und WV sollten von einem erfahrenen Arzt verfasst werden, der bei Fragen auch beratend zur Seite stehen kann. Das übernimmt die Privatpraxis für palliativmedizinische Beratung.