Patientenverfügung und Bevollmächtigter

Der Antragsteller muss zur bevollmächtigten Person absolutes Vertrauen haben.
Die PV berechtigt den Bevollmächtigten, auch palliativmedizinische Maßnahmen einzuleiten.
Diese Form der Patientenverfügung stellt die bevollmächtigte Person in den Vordergrund – das ist neu. Diese Form hat sich aber in den vergangenen 5 Jahren bewährt und wird meist problemlos von Notärzten, Vertretungsärzten, Notfallsanitätern und Pflegepersonal in Heimen umgesetzt und macht Schluss mit der verwirrenden Vielzahl an unübersichtlichen Verfügungen.