Form der Patientenverfügung

Umfangreiche Patientenverfügungen (PV) führen bei der Umsetzung oft zu Missverständnissen. Von Anwälten verfasste Verfügungen müssen von Ärzten, Pflegekräften und Sanitätern umgesetzt werden – beide Berufsgruppen sprechen „unterschiedliche Sprachen“ und so kommt es bei der Ausführung oft zu Schwierigkeiten.
Viel besser ist es, nur das absolut Notwendige in einer PV zu fixieren – immer wieder sollte man aber Wünsche und Vorstellungen mit der bevollmächtigten oder betreuenden Person besprechen.
Die von mir verfasste PV stellt eine „rote Karte“ dar, die vorgelegt werden muss, wenn keine weitere Therapie mehr durchgeführt werden sollte, da der zu betreuende Mensch nur noch leidet.