Vorsorgevollmacht

In der Vorsorgevollmacht legt man fest, wer die Betreuung übernehmen soll, wenn man keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen kann, damit persönliche Wünsche und Vorstellungen vom Lebensende umgesetzt werden können. Man muss sich dafür einen Bevollmächtigten seines absoluten Vertrauens aussuchen, der auch loslassen kann. Immer wieder muss man mit dieser bevollmächtigten Person die eigenen Wünsche besprechen. Ein Partner, Kind, Enkelkind … kann diese Aufgabe übernehmen.
Man kann hier aber auch einen Betreuer benennen, der vom Betreuungsgericht bei vielen Entscheidungen kontrolliert wird.